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Abrechnung

Die Kosten werden gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.

Die Privaten Krankenkassenübernehmen je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag zu 100% oder zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Viele Verträge sehen ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent vor,  das in der Regel ohne große Formalitäten genehmigt wird. Bei anderen Privaten Krankenkassen muss zu Beginn der Therapie vom Therapeuten ein Antrag gestellt werden, der eine somatische Abklärung (Konsiliarbericht) durch einen Arzt (Haus- oder anderer Facharzt) beinhaltet und der von einem unabhängigen Gutachter bewilligt werden muss. Dafür stehen in der Regel max. 5 probatorische Sitzungen (sogenannte Probesitzungen) zur Verfügung. Das gibt Ihnen auch die Möglichkeit sich sicherer zu sein, dass Sie eine Therapie anstreben möchten und mit mir eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung entstehen konnte. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Ihrem ganz individuellen Tarif, wenn Sie vorhaben eine Psychotherapie  zu beginnen .

Sind Sie Beihilfeberechtigt, muss spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen ein ausführlicher Bericht, inklusive Konsiliarbericht (s. oben), an einen unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die Private Krankenkasse schliesst sich in der Regel der Entscheidung der Beihilfestelle an, so dass kein weiterer Bericht eingereicht werden muss.

Da wir nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, besteht für gesetzlich Versicherte nur die Möglichkeit, als sogenannte Selbstzahler, die Kosten selber zu übernehmen. Darüberhinaus gibt es je nach Krankenkasse und individueller Situation die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenrückerstattung zu stellen.

Sie können natürlich auch jederzeit die Kosten als Selbstzahler übernehmen, dann spielen Antragsformalitäten, Probleme mit der Diskretion und eine begrenzte Stundenanzahl für Sie keine Rolle. Wir können mit der Beratung sofort beginnen.